Die Gebühren für eine Wettkampfteilnahme unterteilen sich in verschiedene Disziplinen und sind jeweils abhängig von der Art der Mitgliedschaft des Vereins:
Gebühr für DTSV Mitglieder
- Solo-Disziplinen (1 Teilnehmer:in) (Freestyle inkl. Shortprogramm) 10,50 €
- Duo-Disziplinen (2 Teilnehmer:innen) 16,50 € je Pair
- Team / Gruppe-Disziplinen (3 und mehr Teilnehmer:innen, inkl. Ersatzpersonen) 7,50 € pro Teilnehmer:in
- Shortprogramm (Teilnahme ohne Kür) 10,50 €
Gebühr DTSV Nichtmitglieder
- Solo-Disziplinen (1 Teilnehmer:in) (Freestyle inkl. Shortprogramm) 21,00 €
- Duo-Disziplinen (2 Teilnehmer:innen) 33,00 € je Pair
- Team / Gruppe-Disziplinen (3 und mehr Teilnehmer:innen, inkl. Ersatzpersonen) 15,00 € pro Teilnehmer:in
TTC-Disziplinen
- Solo-Disziplinen (1 Teilnehmer:in) (Freestyle inkl. Shortprogramm) 10,50 €
- Duo-Disziplinen (2 Teilnehmer:innen) 16,50 € je Pair
- Team / Gruppe-Disziplinen (3 und mehr Teilnehmer:innen, inkl. Ersatzpersonen) 7,50 € pro Teilnehmer:in
Meldung nach Anmeldeschluss: 5,00 € pro Starter (Duo/Team/Gruppe gilt als 1 Starter)
Bei Nichtteilnahme werden die Startgelder nicht erstattet.
Eine Rechnung über die Startgebühren wird vom Kassenwart des DTSV ausgestellt.
Die Anmeldung erfolgt über das jeweilige Anmeldeformular per E-Mail an Turnierwartin Géraldine Schultz: turnierwart@twirling.de
Die Formulare sind als Excel-Datei an die jeweiligen Wettkampf-Termine angehängt und sind zum Download verfügbar.
Nein, alle Teilnehmenden können nur für einen Verein starten.
Ja, sogenannte Startgemeinschaften mit anderen Mitgliedsvereinen sind bei allen Disziplinen gestattet, die zwei oder mehr Twirler:innen erfordern.
Um an den Cup Runden oder der A-Kategorie teilnehmen zu können, benötigen die Sportler:innen ein gültiges Attest, welches die Gesundheit und damit die Wettkampftauglichkeit ärztlich bestätigt. Diese müssen vor dem ersten Turnierstart der Turnierwartin vorgelegt werden. Zudem ist eine vom Vorstand des Vereins unterschriebene Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich.
Für Sportler:innen, die nur an den TTC Disziplinen teilnehmen, ist die Abgabe der Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichend.
Bei Nichteinhaltung erfolgt rückwirkend die Disqualifikation.