Vorteile nutzen Die DTSV Mitgliedschaft
Der Deutsche Twirlingsport Verband ist ein sportlich anerkannter Sportverband und berechtigt – in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund – Twirlingtrainer:innen auszubilden. Eine Mitgliedschaft innerhalb des DTSV birgt zahlreiche Vorteile für Sportler:innen und Trainer:innen sowie für den Mitgliedsverein selbst.
Die DTSV Mitgliedschaft Häufig gestellte Fragen
Um eine Mitgliedschaft abzuschließen, muss ein Verantwortlicher des interessierten Vereins den Aufnahmeantrag des Deutschen Tanzsport Verband (DTV) ausfüllen und zusätzlich angeben, dass ein Interesse an einer Mitgliedschaft im Deutschen Twirlingsport Verband (DTSV) besteht.
Der vollständige Antrag muss an den jeweiligen Landestanzsportverband gesendet und dort geprüft werden. Nach erfolgreicher Aufnahme wird der Antrag zunächst an den DTV und schließlich an den DTSV weitergeleitet. Damit erfolgt eine Aufnahme in allen drei Verbänden.
Folgende Dokumente sind notwendig:
- Antrag auf Mitgliedschaft
- Aufstellung des Vorstands
- Erhebung der Mitglieder
- Satzung des Vereins
- Kopie des Eintrags in das Vereinsregister (Amtsgericht)
- Bescheinigung über Gemeinnützigkeit (Finanzamt)
Die Kosten einer DTSV-Mitgliedschaft sind der aktuellen Finanzordnung des DTSV zu entnehmen.
Die Kosten einer Mitgliedschaft beim DTV setzen sich folgendermaßen zusammen:
- 0,20 € pro Monat für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- 0,65 € pro Monat für Erwachsene
Weitere Informationen sind in der Finanzordnung des DTV einzusehen.
Die Mitgliedsbeiträge der jeweiligen Landestanzsportverbände fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus.
In der Satzung des interessierten Vereins muss festgehalten werden, dass dieser (oder die Abteilung) zum Zweck der Pflege und Förderung des Tanzsports gegründet wurde. Falls dies nicht vorhanden ist, muss eine Satzungsänderung erfolgen oder der interessierte Verein hat nur die Möglichkeit, als außerordentliches Mitglied aufgenommen zu werden. Die Dauer dieser Art der Mitgliedschaft ist auf zwei Jahre begrenzt.
Tipps zum Antrag auf Mitgliedschaft
- Privatnamen und regionale Bezeichnungen sind nicht gestattet.
- Wie viele Vorstandsmitglieder einen Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten, muss aus der jeweiligen Satzung des Vereins hervorgehen. Zudem ist zu überprüfen, ob die auf dem Antrag geleisteten Unterschriften vollzählig sind. Steht hierzu nichts in der Satzung des Vereins, tritt Absatz 2 des § 26 BGB in Kraft: „Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.“
Tipps zur Aufstellung des Vorstands
Eine Unterschrift von allen Vorstandsmitgliedern ist nicht notwendig – die Bestätigung des 1. Vorsitzenden reicht aus.
Tipps zur Erhebung der Mitglieder
- Um einen Verein oder eine Twirlingsport-Abteilung aufnehmen zu können, sind mindestens sieben Vereinsmitglieder nötig.
- Bei einer Twirlingsport Abteilung muss min. eine volljährige Person angegeben werden. Falls nicht vorhanden, muss der Vorstand des Dachvereins angegeben werden.
Tipps zur Satzung des Vereins
- Der Zweck des Vereins „Pflege und Förderung des Tanzsports“ muss mit angegeben werden. Bei Mehrspartenvereinen muss die Gründung einer Twirlingsport-Abteilung diesem Zweck entsprechen.
- Juristische Personen werden nur als fördernde Mitglieder akzeptiert. Dabei wird die folgende Formulierung empfohlen:
„Mitglied kann jede natürliche Person werden. Juristische Personen können fördernde Mitglieder werden.“
- Mehrspartenvereine, die eine Twirlingsport-Abteilung gegründet haben, benötigen keine Änderung der Satzung des Dachvereins.
Tipps zur Kopie des Eintrags in das Vereinsregister
Der Vermerk der Registernummer ist ausreichend.
Tipps zur Bescheinigung über Gemeinnützigkeit
Die Bescheinigung des Finanzamts darf nicht älter als 18 Monate sein.